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Unser Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Existenzgründer in der Vor- und Nachgründungsphase.
Zur Beantragung von Fördergeldern sowie zinsgünstigen und zinslosen Darlehen verlangen die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die finanzierenden Banken in der Vorgründungsphase die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes, den so genannten Business-Plan. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam den Business-Plan und begleiten Sie bei der Tragfähigkeitsprüfung sowie der Beantragung von Fördermitteln. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihres Unternehmens bei den diversen Ämtern.
In der Nachgründungsphase besteht abhängig von den Kenntnissen des Gründers weiterer Beratungsbedarf. Ein Unternehmer hat viele allgemeingültige und branchenspezifische Rechtsvorschriften zu beachten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorschriften dies sind, welche Behörde für die Umsetzung zuständig ist und wie Sie Ihren Verpflichtungen mit dem geringstmöglichen Aufwand nachkommen. Darüber hinaus beraten wir Sie insbesondere zu Fragen der Büroorganisation, dem Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern, der Erstellung von Marketingkonzepten und im betriebswirtschaftlichen Bereich. Im Vorfeld der Beratung analysieren wir Ihren Beratungsbedarf.
Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräches informieren wir Sie gern über mögliche Beratungsinhalte, die entstehenden Beratungskosten und die Beratungsförderung, die bei der KfW Bank, den Förderbanken der Bundesländer und sonstigen Förderbanken beantragt werden kann. Zur Vereinbarung eines Gesprächstermins schreiben Sie eine E-Mail an hartig@hartig-consulting.de oder rufen Sie uns an unter (0345) 478 130.
Ihr Erfolg als Unternehmer ist unser Erfolg als Berater.
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